Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 83/03/0215

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

83/03/0215

Entscheidungsdatum

30.11.1983

Index

JagdR - Slbg
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Mit dem bloßen Hinweis auf im Verwaltungsverfahren schriftlich bekannt gegebene Gründe und Stellungsnahmen - wobei diesen überdies nicht entnommen werden kann, auf Grund welcher konkreten Sachverhaltsannahmen sie abgegeben wurden - wird der gesetzlichen Begründungspflicht in keiner Weise Genüge getan (Hinweis E 25.4.1980, 2535/79)

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983030215.X04

Im RIS seit

21.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2019

Dokumentnummer

JWR_1983030215_19831130X04