Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
81/12/0062
Entscheidungsdatum
14.09.1981
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Norm
GehG 1956 §30a Abs1 Z1;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2800/76 E 31. März 1977 VwSlg 9292 A/1977 RS 1
Stammrechtssatz
Ein Anspruch auf eine Verwendungszulage nach § 30a Abs 1 Z 1 des Gehaltsgesetzes 1956 besteht nur, wenn die höherwertige Verwendung erheblich ist. Dies trifft nicht zu, wenn die höherwertige Tätigkeit weniger als 20 % der Gesamttätigkeit ausmacht.Ein Anspruch auf eine Verwendungszulage nach Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer eins, des Gehaltsgesetzes 1956 besteht nur, wenn die höherwertige Verwendung erheblich ist. Dies trifft nicht zu, wenn die höherwertige Tätigkeit weniger als 20 % der Gesamttätigkeit ausmacht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1981120062.X05
Dokumentnummer
JWR_1981120062_19810914X05