Verwaltungsgerichtshof
17.10.1979
1512/79
GRS wie 2800/76 E 31. März 1977 VwSlg 9292 A/1977 RS 1
Ein Anspruch auf eine Verwendungszulage nach Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer eins, des Gehaltsgesetzes 1956 besteht nur, wenn die höherwertige Verwendung erheblich ist. Dies trifft nicht zu, wenn die höherwertige Tätigkeit weniger als 20 % der Gesamttätigkeit ausmacht.