Verwaltungsgerichtshof
14.09.1981
81/12/0062
GRS wie 2800/76 E 31. März 1977 VwSlg 9292 A/1977 RS 1
Ein Anspruch auf eine Verwendungszulage nach Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer eins, des Gehaltsgesetzes 1956 besteht nur, wenn die höherwertige Verwendung erheblich ist. Dies trifft nicht zu, wenn die höherwertige Tätigkeit weniger als 20 % der Gesamttätigkeit ausmacht.