Ein Aufwandersatz iSd § 49 Abs 3 Z 1 ASVG kommt auch dann in Betracht, wenn innerhalb des Betriebes nicht jene Arbeiten geleistet werden können, durch deren Verrichtung außerhalb des Betriebes ein Mehraufwand entsteht.Ein Aufwandersatz iSd Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG kommt auch dann in Betracht, wenn innerhalb des Betriebes nicht jene Arbeiten geleistet werden können, durch deren Verrichtung außerhalb des Betriebes ein Mehraufwand entsteht.