Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.1982

Geschäftszahl

81/08/0016

Rechtssatz

Ein Aufwandersatz iSd Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG kommt auch dann in Betracht, wenn innerhalb des Betriebes nicht jene Arbeiten geleistet werden können, durch deren Verrichtung außerhalb des Betriebes ein Mehraufwand entsteht.