Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1984

Geschäftszahl

83/08/0232

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0016 E 5. März 1982 RS 3

Stammrechtssatz

Ein Aufwandersatz iSd Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG kommt auch dann in Betracht, wenn innerhalb des Betriebes nicht jene Arbeiten geleistet werden können, durch deren Verrichtung außerhalb des Betriebes ein Mehraufwand entsteht.