Ausführungen zur mangelnden Rechtsverletzungsmöglichkeit des Mitgliedes einer Agrargemeinschaft, welches bei Verpachtung einer Eigenjagd seitens der Agrargemeinschaft vergeblich als Pachtwerber auftritt, obwohl er einen höheren Pachtschilling anbietet als diejenige Person, die letztlich den Zuschlag erhalten hat. Die Rechtsverletzungsmöglichkeit hätte in der Verpachtung der Jagdgebiete unter ihrem Wert und somit in einem großzügigen Umgang mit dem Vermögen der überstimmten Mitglieder bestanden. (Hinweis auf E vom 11.1.1983, 82/07/0179)