Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
86/10/0005
Entscheidungsdatum
15.09.1986
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0620/78 E 5. September 1980 RS 1
Stammrechtssatz
Dem ausdrücklichen Begehren auf Abänderung eines der Berufung nicht oder nicht mehr unterliegenden Bescheides stehen Ansuchen gleich, die eine erneute sachliche Behandlung einer bereits rechtskräftig entschiedenen Sache bezwecken.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der
Behörde
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986100005.X02
Im RIS seit
04.08.2006
Zuletzt aktualisiert am
06.01.2011
Dokumentnummer
JWR_1986100005_19860915X02