Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1986

Geschäftszahl

86/10/0005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0620/78 E 5. September 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Dem ausdrücklichen Begehren auf Abänderung eines der Berufung nicht oder nicht mehr unterliegenden Bescheides stehen Ansuchen gleich, die eine erneute sachliche Behandlung einer bereits rechtskräftig entschiedenen Sache bezwecken.