Es liegt kein Verstoß gegen § 44 a lit a VStG 1950 vor, wenn die Berufungsbehörde einen dieser Bestimmung entsprechenden erstinstanzlichen Spruch übernimmt (Hinweis auf E vom 19.2.1982, Zl. 81/02/0352 und darin zit. Vorjudikatur)Es liegt kein Verstoß gegen Paragraph 44, a Litera a, VStG 1950 vor, wenn die Berufungsbehörde einen dieser Bestimmung entsprechenden erstinstanzlichen Spruch übernimmt (Hinweis auf E vom 19.2.1982, Zl. 81/02/0352 und darin zit. Vorjudikatur)