Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1786/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5648 F/1982

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

1786/80

Entscheidungsdatum

27.01.1982

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Fortgesetztes Verfahren: 83/13/0054 E 3. Oktober 1984;

Rechtssatz

Zum Paragraph 5, Absatz 12, des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Industrie gilt bei Vereinbarung eines Überstundenpauschales für die Berechnung der monatlichen Pauschalsumme der Grundsatz, daß diese Pauschalsumme der durchschnittlich geleisteten Überstundenanzahl entspricht. Es kommt also auf die durchschnittlich geleistete Überstundenanzahl an, nicht aber auf die der Vereinbarung eines Überstundenpauschales zugrunde gelegte Anzahl der durchschnittlichen Überstunden vergleiche E 9.5.1978, 1605/75).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1980001786.X05

Im RIS seit

27.01.1982

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2016

Dokumentnummer

JWR_1980001786_19820127X05

Rechtssatz für 83/13/0002

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

83/13/0002

Entscheidungsdatum

14.11.1984

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1786/80 E 27. Jänner 1982 vwSlg 5648 F/1982 RS 5

Stammrechtssatz

Zum Paragraph 5, Absatz 12, des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Industrie gilt bei Vereinbarung eines Überstundenpauschales für die Berechnung der monatlichen Pauschalsumme der Grundsatz, daß diese Pauschalsumme der durchschnittlich geleisteten Überstundenanzahl entspricht. Es kommt also auf die durchschnittlich geleistete Überstundenanzahl an, nicht aber auf die der Vereinbarung eines Überstundenpauschales zugrunde gelegte Anzahl der durchschnittlichen Überstunden vergleiche E 9.5.1978, 1605/75).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983130002.X04

Im RIS seit

14.11.1984

Dokumentnummer

JWR_1983130002_19841114X04