Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1211/80
Entscheidungsdatum
03.11.1981
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Vorgeschichte:
0454/78 E 28. Juni 1978 VwSlg 9609 A/1978;
Fortgesetztes Verfahren:
85/07/0120 E 17. Dezember 1985;
Rechtssatz
Die Verletzung eines Weideverbotes auf einer Bannwaldfläche ist ein Dauerdelikt, weil sich das Tatbild nicht darin erschöpft, daß der Täter durch aktives Handeln oder durch Unterlassung einer Gegeneinwirkung das Einweiden der Tiere in den Bannwald veranlaßt und damit den gesetzwidrigen Zustand herbeigeführt hat, vielmehr auch die Aufrechterhaltung dieses gesetzwidrigen Zustandes unter Strafe gestellt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980001211.X02
Im RIS seit
03.11.1981
Zuletzt aktualisiert am
07.01.2015
Dokumentnummer
JWR_1980001211_19811103X02