Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1211/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1211/80

Entscheidungsdatum

03.11.1981

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Vorgeschichte: 0454/78 E 28. Juni 1978 VwSlg 9609 A/1978; Fortgesetztes Verfahren: 85/07/0120 E 17. Dezember 1985;

Rechtssatz

Die Verletzung eines Weideverbotes auf einer Bannwaldfläche ist ein Dauerdelikt, weil sich das Tatbild nicht darin erschöpft, daß der Täter durch aktives Handeln oder durch Unterlassung einer Gegeneinwirkung das Einweiden der Tiere in den Bannwald veranlaßt und damit den gesetzwidrigen Zustand herbeigeführt hat, vielmehr auch die Aufrechterhaltung dieses gesetzwidrigen Zustandes unter Strafe gestellt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980001211.X02

Im RIS seit

03.11.1981

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2015

Dokumentnummer

JWR_1980001211_19811103X02