Die in § 77 Abs 1 GewO 1973 enthaltene Verweisung auf § 74 Abs 2 Z 2 leg cit bedeutet, daß der Belästigungsschutz nur von einem "Nachbarn" geltend gemacht werden kann.Die in Paragraph 77, Absatz eins, GewO 1973 enthaltene Verweisung auf Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer 2, leg cit bedeutet, daß der Belästigungsschutz nur von einem "Nachbarn" geltend gemacht werden kann.