Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1829/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9796 A/1979

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1829/78

Entscheidungsdatum

13.03.1979

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Eine Forderung, der Anmeldende habe eine Erklärung abzugeben, keine sonstigen Anpreisungen wie Packzettel oder Werbeankündigungen zu verwenden, ist in dieser Form durch das Gesetz nicht gedeckt. Einer derartigen Anordnung im Gesetz bedarf es im übrigen auch nicht. Bringt nämlich jemand Verzehrprodukte mit einem von der Anmeldung abweichenden Inhalt in Verkehr, so verstößt er gegen Paragraph 18, Absatz eins, LMG 1975, da es sich diesfalls nicht mehr um das angemeldete Produkt handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978001829.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1978001829_19790313X02