Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2473/79
Entscheidungsdatum
16.02.1981
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0756/78 E 19. Juni 1979 VwSlg 9877 A/1979 RS 1
Stammrechtssatz
Als auszuweisende "Bestandteile" iS des § 3 Z 18 LMKV 1973 kommen nur (einfache) Lebensmittel und nicht deren chemische Bestandteile, aber auch nicht zusammengesetzte Lebensmittel unbestimmten Inhalts in Betracht. Unter den alternativ zulässigen "Gattungsbezeichnungen" können nur Oberbegriffe für einfache Lebensmittel gleicher oder ähnlicher Art verstanden werden. Dabei wird sich die Grenze im Einzelfall an dem sich aus der teleologischen Bestimmung der Norm geschützten Bedürfnis der Konsumenten nach sachgerechter Information zu orientieren haben. Die Bezeichnung "Sauce" entspricht weder dem Begriff des "Bestandteiles" noch der "Gattungsbezeichnung", da es sich hiebei um ein von vornherein unbestimmtes Gemisch verschiedenster Lebensmittel handelt.Als auszuweisende "Bestandteile" iS des Paragraph 3, Ziffer 18, LMKV 1973 kommen nur (einfache) Lebensmittel und nicht deren chemische Bestandteile, aber auch nicht zusammengesetzte Lebensmittel unbestimmten Inhalts in Betracht. Unter den alternativ zulässigen "Gattungsbezeichnungen" können nur Oberbegriffe für einfache Lebensmittel gleicher oder ähnlicher Art verstanden werden. Dabei wird sich die Grenze im Einzelfall an dem sich aus der teleologischen Bestimmung der Norm geschützten Bedürfnis der Konsumenten nach sachgerechter Information zu orientieren haben. Die Bezeichnung "Sauce" entspricht weder dem Begriff des "Bestandteiles" noch der "Gattungsbezeichnung", da es sich hiebei um ein von vornherein unbestimmtes Gemisch verschiedenster Lebensmittel handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1979002473.X02
Im RIS seit
05.01.2004
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019
Dokumentnummer
JWR_1979002473_19810216X02