Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1675/75
Entscheidungsdatum
06.07.1976
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1027/66 E 14. September 1966 VwSlg 6987 A/1966 RS 1
Stammrechtssatz
In "lauten und barschen Ton" vorgebrachte Worte allein rechtfertigte nicht die Annahme eines ungestümen Benehmens, da als solches nur ein sowohl in der Sprache als auch in der Bewegung der gebotenen Ruhe entbehrendes, mit ungewöhnlicher Heftigkeit verbundenes Verhalten anzusehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001675.X01
Im RIS seit
27.02.2003
Zuletzt aktualisiert am
18.05.2009
Dokumentnummer
JWR_1975001675_19760706X01