Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1251/69

Entscheidungsart

Erkenntnis VS

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 4234 F/1971;

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1251/69

Entscheidungsdatum

24.05.1971

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
VwGG §13 Z2;

Rechtssatz

Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Befreiungsbestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GrEStG 1955 die Absicht verbunden, den Bau und den Erwerb von Arbeiterwohnstätten, also von Wohnstätten eines Durchschnittsarbeiters zu befriedigen, somit von Wohnungen, die nach ihrer Größe und Ausstattung so beschaffen sind, daß sie sich ein Durchschnittsarbeiter auch leisten kann..

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1969001251.X02

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2013

Dokumentnummer

JWR_1969001251_19710524X02

Rechtssatz für 1063/72

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1063/72

Entscheidungsdatum

23.11.1972

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
VwGG §13 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1251/69 E VS 24. Mai 1971 VwSlg 4234 F/1971; RS 2

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Befreiungsbestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GrEStG 1955 die Absicht verbunden, den Bau und den Erwerb von Arbeiterwohnstätten, also von Wohnstätten eines Durchschnittsarbeiters zu befriedigen, somit von Wohnungen, die nach ihrer Größe und Ausstattung so beschaffen sind, daß sie sich ein Durchschnittsarbeiter auch leisten kann..

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1972001063.X01

Im RIS seit

23.11.1972

Dokumentnummer

JWR_1972001063_19721123X01

Rechtssatz für 1207/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5230 F/1978

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

1207/77

Entscheidungsdatum

17.02.1978

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1251/69 E VS 24. Mai 1971 VwSlg 4234 F/1971; RS 2

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Befreiungsbestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GrEStG 1955 die Absicht verbunden, den Bau und den Erwerb von Arbeiterwohnstätten, also von Wohnstätten eines Durchschnittsarbeiters zu befriedigen, somit von Wohnungen, die nach ihrer Größe und Ausstattung so beschaffen sind, daß sie sich ein Durchschnittsarbeiter auch leisten kann..

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001207.X04

Im RIS seit

17.02.1978

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2009

Dokumentnummer

JWR_1977001207_19780217X04

Rechtssatz für 1237/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

1237/77

Entscheidungsdatum

17.02.1978

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1251/69 E VS 24. Mai 1971 VwSlg 4234 F/1971; RS 2

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Befreiungsbestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GrEStG 1955 die Absicht verbunden, den Bau und den Erwerb von Arbeiterwohnstätten, also von Wohnstätten eines Durchschnittsarbeiters zu befriedigen, somit von Wohnungen, die nach ihrer Größe und Ausstattung so beschaffen sind, daß sie sich ein Durchschnittsarbeiter auch leisten kann..

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001237.X04

Im RIS seit

17.02.1978

Dokumentnummer

JWR_1977001237_19780217X04

Rechtssatz für 1238/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

1238/77

Entscheidungsdatum

17.02.1978

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1251/69 E VS 24. Mai 1971 VwSlg 4234 F/1971; RS 2

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Befreiungsbestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GrEStG 1955 die Absicht verbunden, den Bau und den Erwerb von Arbeiterwohnstätten, also von Wohnstätten eines Durchschnittsarbeiters zu befriedigen, somit von Wohnungen, die nach ihrer Größe und Ausstattung so beschaffen sind, daß sie sich ein Durchschnittsarbeiter auch leisten kann..

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001238.X04

Im RIS seit

17.02.1978

Dokumentnummer

JWR_1977001238_19780217X04

Rechtssatz für 1738/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1738/77

Entscheidungsdatum

06.06.1979

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis VS 1971/05/24 1251/69 3

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Befreiungsbestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GrEStG 1955 die Absicht verbunden, den Bau und den Erwerb von Arbeiterwohnstätten, also von Wohnstätten eines Durchschnittsarbeiters zu befriedigen, somit von Wohnungen, die nach ihrer Größe und Ausstattung so beschaffen sind, daß sie sich ein Durchschnittsarbeiter auch leisten kann..

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1977001738.X03

Im RIS seit

06.06.1979

Dokumentnummer

JWR_1977001738_19790606X03

Rechtssatz für 2138/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2138/76

Entscheidungsdatum

03.07.1979

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1251/69 E VS 24. Mai 1971 VwSlg 4234 F/1971; RS 2

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Befreiungsbestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GrEStG 1955 die Absicht verbunden, den Bau und den Erwerb von Arbeiterwohnstätten, also von Wohnstätten eines Durchschnittsarbeiters zu befriedigen, somit von Wohnungen, die nach ihrer Größe und Ausstattung so beschaffen sind, daß sie sich ein Durchschnittsarbeiter auch leisten kann..

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1976002138.X05

Im RIS seit

03.07.1979

Dokumentnummer

JWR_1976002138_19790703X05

Rechtssatz für 1505/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1505/77

Entscheidungsdatum

03.07.1979

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1251/69 E VS 24. Mai 1971 VwSlg 4234 F/1971; RS 2

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Befreiungsbestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GrEStG 1955 die Absicht verbunden, den Bau und den Erwerb von Arbeiterwohnstätten, also von Wohnstätten eines Durchschnittsarbeiters zu befriedigen, somit von Wohnungen, die nach ihrer Größe und Ausstattung so beschaffen sind, daß sie sich ein Durchschnittsarbeiter auch leisten kann..

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1977001505.X01

Im RIS seit

03.07.1979

Dokumentnummer

JWR_1977001505_19790703X01

Rechtssatz für 1603/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1603/77

Entscheidungsdatum

03.07.1979

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1251/69 E VS 24. Mai 1971 VwSlg 4234 F/1971; RS 2

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Befreiungsbestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GrEStG 1955 die Absicht verbunden, den Bau und den Erwerb von Arbeiterwohnstätten, also von Wohnstätten eines Durchschnittsarbeiters zu befriedigen, somit von Wohnungen, die nach ihrer Größe und Ausstattung so beschaffen sind, daß sie sich ein Durchschnittsarbeiter auch leisten kann..

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1977001603.X01

Im RIS seit

03.07.1979

Dokumentnummer

JWR_1977001603_19790703X01

Rechtssatz für 1969/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1969/78

Entscheidungsdatum

26.09.1979

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1251/69 E VS 24. Mai 1971 VwSlg 4234 F/1971; RS 2

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Befreiungsbestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GrEStG 1955 die Absicht verbunden, den Bau und den Erwerb von Arbeiterwohnstätten, also von Wohnstätten eines Durchschnittsarbeiters zu befriedigen, somit von Wohnungen, die nach ihrer Größe und Ausstattung so beschaffen sind, daß sie sich ein Durchschnittsarbeiter auch leisten kann..

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978001969.X01

Im RIS seit

26.09.1979

Dokumentnummer

JWR_1978001969_19790926X01

Rechtssatz für 1045/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1045/79

Entscheidungsdatum

07.11.1979

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis VS 1971/05/24 1251/69 3

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Befreiungsbestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GrEStG 1955 die Absicht verbunden, den Bau und den Erwerb von Arbeiterwohnstätten, also von Wohnstätten eines Durchschnittsarbeiters zu befriedigen, somit von Wohnungen, die nach ihrer Größe und Ausstattung so beschaffen sind, daß sie sich ein Durchschnittsarbeiter auch leisten kann..

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1979001045.X01

Im RIS seit

07.11.1979

Dokumentnummer

JWR_1979001045_19791107X01

Rechtssatz für 1062/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1062/79

Entscheidungsdatum

07.11.1979

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1251/69 E VS 24. Mai 1971 VwSlg 4234 F/1971; RS 2

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Befreiungsbestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GrEStG 1955 die Absicht verbunden, den Bau und den Erwerb von Arbeiterwohnstätten, also von Wohnstätten eines Durchschnittsarbeiters zu befriedigen, somit von Wohnungen, die nach ihrer Größe und Ausstattung so beschaffen sind, daß sie sich ein Durchschnittsarbeiter auch leisten kann..

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1979001062.X01

Im RIS seit

07.11.1979

Dokumentnummer

JWR_1979001062_19791107X01

Rechtssatz für 0829/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0829/79

Entscheidungsdatum

14.11.1979

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1251/69 E VS 24. Mai 1971 VwSlg 4234 F/1971; RS 2

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Befreiungsbestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GrEStG 1955 die Absicht verbunden, den Bau und den Erwerb von Arbeiterwohnstätten, also von Wohnstätten eines Durchschnittsarbeiters zu befriedigen, somit von Wohnungen, die nach ihrer Größe und Ausstattung so beschaffen sind, daß sie sich ein Durchschnittsarbeiter auch leisten kann..

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1979000829.X01

Im RIS seit

14.11.1979

Dokumentnummer

JWR_1979000829_19791114X01

Rechtssatz für 83/16/0137

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5854 F/1984

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

83/16/0137

Entscheidungsdatum

19.01.1984

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1251/69 E VS 24. Mai 1971 VwSlg 4234 F/1971; RS 2

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Befreiungsbestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GrEStG 1955 die Absicht verbunden, den Bau und den Erwerb von Arbeiterwohnstätten, also von Wohnstätten eines Durchschnittsarbeiters zu befriedigen, somit von Wohnungen, die nach ihrer Größe und Ausstattung so beschaffen sind, daß sie sich ein Durchschnittsarbeiter auch leisten kann..

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983160137.X02

Im RIS seit

19.01.1984

Dokumentnummer

JWR_1983160137_19840119X02

Rechtssatz für 84/16/0231

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5985 F/1985

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

84/16/0231

Entscheidungsdatum

28.03.1985

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1251/69 E VS 24. Mai 1971 VwSlg 4234 F/1971; RS 2

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Befreiungsbestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GrEStG 1955 die Absicht verbunden, den Bau und den Erwerb von Arbeiterwohnstätten, also von Wohnstätten eines Durchschnittsarbeiters zu befriedigen, somit von Wohnungen, die nach ihrer Größe und Ausstattung so beschaffen sind, daß sie sich ein Durchschnittsarbeiter auch leisten kann..

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984160231.X02

Im RIS seit

28.03.1985

Dokumentnummer

JWR_1984160231_19850328X02