Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1978

Geschäftszahl

1237/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1251/69 E VS 24. Mai 1971 VwSlg 4234 F/1971; RS 2

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Befreiungsbestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GrEStG 1955 die Absicht verbunden, den Bau und den Erwerb von Arbeiterwohnstätten, also von Wohnstätten eines Durchschnittsarbeiters zu befriedigen, somit von Wohnungen, die nach ihrer Größe und Ausstattung so beschaffen sind, daß sie sich ein Durchschnittsarbeiter auch leisten kann..