Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0561/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5074 F/1977

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0561/76

Entscheidungsdatum

28.01.1977

Index

L55009 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgRallg;
BaumschutzG Wr 1974;

Rechtssatz

Mit der Neueinführung einer Abgabe ist zwangsläufig verbunden, daß ein und derselbe Vorgang, der an sich einen Abgabetatbestand verwirklicht, dann abgabefrei ist, wenn er vor dem Inkraftreten verwirklichT wurde, aber der Abgabe unterliegt, wenn zum Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung das Gesetz bereits in Kraft war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976000561.X03

Im RIS seit

22.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1976000561_19770128X03

Rechtssatz für 0704/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0704/77

Entscheidungsdatum

24.04.1978

Index

L55009 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgRallg;
BaumschutzG Wr 1974;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0561/76 E 28. Jänner 1977 VwSlg 5074 F/1977 RS 3

Stammrechtssatz

Mit der Neueinführung einer Abgabe ist zwangsläufig verbunden, daß ein und derselbe Vorgang, der an sich einen Abgabetatbestand verwirklicht, dann abgabefrei ist, wenn er vor dem Inkraftreten verwirklichT wurde, aber der Abgabe unterliegt, wenn zum Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung das Gesetz bereits in Kraft war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977000704.X02

Im RIS seit

22.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2010

Dokumentnummer

JWR_1977000704_19780424X02