Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2377/76
Entscheidungsdatum
31.03.1977
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0114/46 E 4. März 1950 RS 1
Stammrechtssatz
Sowohl das Gebot des Parteiengehörs als auch die Verpflichtung der Behörde, Bescheide zumindestens soweit zu begründen, als es zur Ermöglichung der weiteren Rechtsverfolgung durch die Parteien notwendig ist, gelten grundsätzlich auch in solchen Verfahren, auf welche die Vorschriften des AVG selbst keine Anwendung zu finden haben (hier: Dienstrechtsverfahren vor Inkrafttreten des DVG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002377.X03
Dokumentnummer
JWR_1976002377_19770331X03