Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
1010/74
Entscheidungsdatum
19.12.1974
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Norm
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1192/73 E 18. Oktober 1973 RS 1
Stammrechtssatz
Das Gesetz sieht nur eine Verwendungszulage gemäß § 30a Abs 1 Z 3 GG vor. Bei der Bemessung dieser einheitlichen Zulage ist allerdings auf verschiedene Komponenten Bedacht zu nehmen. Aus der Einheit dieser Zulage ergibt sich aber, daß sie auch nur als einheitliches Ganzes vor dem VwGH mit Beschwerde angefochten werden kann.Das Gesetz sieht nur eine Verwendungszulage gemäß Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 3, GG vor. Bei der Bemessung dieser einheitlichen Zulage ist allerdings auf verschiedene Komponenten Bedacht zu nehmen. Aus der Einheit dieser Zulage ergibt sich aber, daß sie auch nur als einheitliches Ganzes vor dem VwGH mit Beschwerde angefochten werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974001010.X04
Dokumentnummer
JWR_1974001010_19741219X04