Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.1974

Geschäftszahl

1998/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1192/73 E 18. Oktober 1973 RS 1

Stammrechtssatz

Das Gesetz sieht nur eine Verwendungszulage gemäß Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 3, GG vor. Bei der Bemessung dieser einheitlichen Zulage ist allerdings auf verschiedene Komponenten Bedacht zu nehmen. Aus der Einheit dieser Zulage ergibt sich aber, daß sie auch nur als einheitliches Ganzes vor dem VwGH mit Beschwerde angefochten werden kann.