Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1957/58

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5452 A/1960

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1957/58

Entscheidungsdatum

21.12.1960

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §25;

Rechtssatz

Unter Berufung auf die in der Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage enthaltene Vorbehaltsklausel dürfen nur solche Auflagen vorgeschrieben werden, die den Schutz der Nachbarschaft vor den im Paragraph 25, GewO. genannten Immissionen bezwecken. Auch solche Auflagen dürfen nicht Maßnahmen enthalten, die in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht die weitere Gewerbeausübung unmöglich machen oder wesentliche beeinträchtigen. (Hinweis E 21.12.1959, Zl. 804/57, VwSlg 5154 A/1959)

Schlagworte

Beschaffenheit der auf Vorbehaltsklausel gestützten noch zulässigen Auflagen Gewerbe, siehe Betriebsanlage gewerbliche

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1958001957.X01

Im RIS seit

22.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2016

Dokumentnummer

JWR_1958001957_19601221X01

Rechtssatz für 0798/61

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0798/61

Entscheidungsdatum

30.04.1963

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §25;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1957/58 E 21. Dezember 1960 VwSlg 5452 A/1960 RS 1

Stammrechtssatz

Unter Berufung auf die in der Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage enthaltene Vorbehaltsklausel dürfen nur solche Auflagen vorgeschrieben werden, die den Schutz der Nachbarschaft vor den im Paragraph 25, GewO. genannten Immissionen bezwecken. Auch solche Auflagen dürfen nicht Maßnahmen enthalten, die in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht die weitere Gewerbeausübung unmöglich machen oder wesentliche beeinträchtigen. (Hinweis E 21.12.1959, Zl. 804/57, VwSlg 5154 A/1959)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1961000798.X01

Im RIS seit

22.03.2001

Dokumentnummer

JWR_1961000798_19630430X01

Rechtssatz für 1033/73

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1033/73

Entscheidungsdatum

15.05.1974

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §25;
GewO 1973 §79 Abs1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1957/58 E 21. Dezember 1960 VwSlg 5452 A/1960 RS 1

Stammrechtssatz

Unter Berufung auf die in der Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage enthaltene Vorbehaltsklausel dürfen nur solche Auflagen vorgeschrieben werden, die den Schutz der Nachbarschaft vor den im Paragraph 25, GewO. genannten Immissionen bezwecken. Auch solche Auflagen dürfen nicht Maßnahmen enthalten, die in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht die weitere Gewerbeausübung unmöglich machen oder wesentliche beeinträchtigen. (Hinweis E 21.12.1959, Zl. 804/57, VwSlg 5154 A/1959)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001033.X02

Im RIS seit

16.12.2002

Dokumentnummer

JWR_1973001033_19740515X02