Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.1974

Geschäftszahl

1033/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1957/58 E 21. Dezember 1960 VwSlg 5452 A/1960 RS 1

Stammrechtssatz

Unter Berufung auf die in der Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage enthaltene Vorbehaltsklausel dürfen nur solche Auflagen vorgeschrieben werden, die den Schutz der Nachbarschaft vor den im Paragraph 25, GewO. genannten Immissionen bezwecken. Auch solche Auflagen dürfen nicht Maßnahmen enthalten, die in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht die weitere Gewerbeausübung unmöglich machen oder wesentliche beeinträchtigen. (Hinweis E 21.12.1959, Zl. 804/57, VwSlg 5154 A/1959)