Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.1960

Geschäftszahl

1957/58

Rechtssatz

Unter Berufung auf die in der Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage enthaltene Vorbehaltsklausel dürfen nur solche Auflagen vorgeschrieben werden, die den Schutz der Nachbarschaft vor den im Paragraph 25, GewO. genannten Immissionen bezwecken. Auch solche Auflagen dürfen nicht Maßnahmen enthalten, die in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht die weitere Gewerbeausübung unmöglich machen oder wesentliche beeinträchtigen. (Hinweis E 21.12.1959, Zl. 804/57, VwSlg 5154 A/1959)