Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1378/73
Entscheidungsdatum
11.06.1974
Index
Polizeirecht, Ausl. Recht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
FPG 1954 §3 Abs2 lita
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1575/70 E 8. Juni 1971 RS 1 (Hinweis: E 26.9.1972, 715/72)
Stammrechtssatz
Der von einem Fremden wiederholt bzw während mehrerer Aufenthalte in Österreich begangene Verstoß gegen die ihm obliegende Mitwirkung am Zustandekommen einer vorschriftsmäßigen Meldung (§ 1, § 3 und § 17 des Meldegesetzes 1954) darf diesem als Nichtbeachtung der durch das Meldegesetz verkörperten öffentlichen Interessen gemäß § 3 Abs 1 FPG auch dann zugerechnet werden, wenn dies zu keiner Bestrafung geführt hatte.Der von einem Fremden wiederholt bzw während mehrerer Aufenthalte in Österreich begangene Verstoß gegen die ihm obliegende Mitwirkung am Zustandekommen einer vorschriftsmäßigen Meldung (Paragraph eins,, Paragraph 3 und Paragraph 17, des Meldegesetzes 1954) darf diesem als Nichtbeachtung der durch das Meldegesetz verkörperten öffentlichen Interessen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, FPG auch dann zugerechnet werden, wenn dies zu keiner Bestrafung geführt hatte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001378.X01
Im RIS seit
08.01.2003
Zuletzt aktualisiert am
03.08.2026
Dokumentnummer
JWR_1973001378_19740611X01