Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1974

Geschäftszahl

1378/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1575/70 E 8. Juni 1971 RS 1 (Hinweis: E 26.9.1972, 715/72)

Stammrechtssatz

Der von einem Fremden wiederholt bzw während mehrerer Aufenthalte in Österreich begangene Verstoß gegen die ihm obliegende Mitwirkung am Zustandekommen einer vorschriftsmäßigen Meldung (Paragraph eins,, Paragraph 3 und Paragraph 17, des Meldegesetzes 1954) darf diesem als Nichtbeachtung der durch das Meldegesetz verkörperten öffentlichen Interessen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, FPG auch dann zugerechnet werden, wenn dies zu keiner Bestrafung geführt hatte.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001378.X01