Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.06.1971

Geschäftszahl

1575/70

Rechtssatz

Der von einem Fremden wiederholt bzw während mehrerer Aufenthalte in Österreich begangene Verstoß gegen die ihm obliegende Mitwirkung am Zustandekommen einer vorschriftsmäßigen Meldung (Paragraph eins,, Paragraph 3 und Paragraph 17, des Meldegesetzes 1954) darf diesem als Nichtbeachtung der durch das Meldegesetz verkörperten öffentlichen Interessen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, FPG auch dann zugerechnet werden, wenn dies zu keiner Bestrafung geführt hatte.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1971:1970001575.X01