Verwaltungsgerichtshof
08.06.1971
1575/70
Der von einem Fremden wiederholt bzw während mehrerer Aufenthalte in Österreich begangene Verstoß gegen die ihm obliegende Mitwirkung am Zustandekommen einer vorschriftsmäßigen Meldung (Paragraph eins,, Paragraph 3 und Paragraph 17, des Meldegesetzes 1954) darf diesem als Nichtbeachtung der durch das Meldegesetz verkörperten öffentlichen Interessen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, FPG auch dann zugerechnet werden, wenn dies zu keiner Bestrafung geführt hatte.
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001575.X01