Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2635/54

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 3749 A/1955

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2635/54

Entscheidungsdatum

18.05.1955

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965 §3 impl;

Rechtssatz

Die Gesamteinschätzung ist nicht von einer gegenseitigen Leidensbeeinflussung abhängig, sondern von einem Zusammenwirken aller Dienstbeschädigungen auf die Erwerbsfähigkeit, das auch dann vorliegen kann, wenn sie sich gegenseitig nicht beeinflussen, jedoch in ihrer Gesamtheit auf die Erwerbsfähigkeit nachteiliger Einwirken als eine Dienstbeschädigung für sich allein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1954002635.X01

Im RIS seit

25.09.2001

Dokumentnummer

JWR_1954002635_19550518X01

Rechtssatz für 2716/53

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

2716/53

Entscheidungsdatum

02.12.1955

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965 §3 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2635/54 E 18. Mai 1955 VwSlg 3749 A/1955 RS 1

Stammrechtssatz

Die Gesamteinschätzung ist nicht von einer gegenseitigen Leidensbeeinflussung abhängig, sondern von einem Zusammenwirken aller Dienstbeschädigungen auf die Erwerbsfähigkeit, das auch dann vorliegen kann, wenn sie sich gegenseitig nicht beeinflussen, jedoch in ihrer Gesamtheit auf die Erwerbsfähigkeit nachteiliger Einwirken als eine Dienstbeschädigung für sich allein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1953002716.X07

Im RIS seit

08.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2011

Dokumentnummer

JWR_1953002716_19551202X07

Rechtssatz für 0060/69

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0060/69

Entscheidungsdatum

29.01.1970

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965 §3 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2635/54 E 18. Mai 1955 VwSlg 3749 A/1955 RS 1

Stammrechtssatz

Die Gesamteinschätzung ist nicht von einer gegenseitigen Leidensbeeinflussung abhängig, sondern von einem Zusammenwirken aller Dienstbeschädigungen auf die Erwerbsfähigkeit, das auch dann vorliegen kann, wenn sie sich gegenseitig nicht beeinflussen, jedoch in ihrer Gesamtheit auf die Erwerbsfähigkeit nachteiliger Einwirken als eine Dienstbeschädigung für sich allein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969000060.X01

Im RIS seit

26.04.2002

Dokumentnummer

JWR_1969000060_19700129X01

Rechtssatz für 0562/71

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0562/71

Entscheidungsdatum

15.10.1971

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965 §3 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2635/54 E 18. Mai 1955 VwSlg 3749 A/1955 RS 1

Stammrechtssatz

Die Gesamteinschätzung ist nicht von einer gegenseitigen Leidensbeeinflussung abhängig, sondern von einem Zusammenwirken aller Dienstbeschädigungen auf die Erwerbsfähigkeit, das auch dann vorliegen kann, wenn sie sich gegenseitig nicht beeinflussen, jedoch in ihrer Gesamtheit auf die Erwerbsfähigkeit nachteiliger Einwirken als eine Dienstbeschädigung für sich allein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1971000562.X01

Im RIS seit

12.09.2002

Dokumentnummer

JWR_1971000562_19711015X01

Rechtssatz für 0021/72

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0021/72

Entscheidungsdatum

30.06.1972

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965 §3 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2635/54 E 18. Mai 1955 VwSlg 3749 A/1955 RS 1

Stammrechtssatz

Die Gesamteinschätzung ist nicht von einer gegenseitigen Leidensbeeinflussung abhängig, sondern von einem Zusammenwirken aller Dienstbeschädigungen auf die Erwerbsfähigkeit, das auch dann vorliegen kann, wenn sie sich gegenseitig nicht beeinflussen, jedoch in ihrer Gesamtheit auf die Erwerbsfähigkeit nachteiliger Einwirken als eine Dienstbeschädigung für sich allein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1972000021.X02

Im RIS seit

19.09.2002

Dokumentnummer

JWR_1972000021_19720630X02

Rechtssatz für 0911/75

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0911/75

Entscheidungsdatum

14.05.1976

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965 §3 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2635/54 E 18. Mai 1955 VwSlg 3749 A/1955 RS 1

Stammrechtssatz

Die Gesamteinschätzung ist nicht von einer gegenseitigen Leidensbeeinflussung abhängig, sondern von einem Zusammenwirken aller Dienstbeschädigungen auf die Erwerbsfähigkeit, das auch dann vorliegen kann, wenn sie sich gegenseitig nicht beeinflussen, jedoch in ihrer Gesamtheit auf die Erwerbsfähigkeit nachteiliger Einwirken als eine Dienstbeschädigung für sich allein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975000911.X01

Im RIS seit

24.03.2003

Dokumentnummer

JWR_1975000911_19760514X01