Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0342/46

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 15 F/1947

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0342/46

Entscheidungsdatum

03.06.1947

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1939 §16 Abs1 Z1;
EStG 1953 §16 Abs1 Z1;

Beachte

y6803;

Rechtssatz

Die Veräußerung eines Teilbetriebes setzt die Veräußerung eines organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teiles eines Gewerbebetriebes voraus, der es vermöge seiner organischen Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1947:1946000342.X01

Im RIS seit

03.06.1947

Dokumentnummer

JWR_1946000342_19470603X01

Rechtssatz für 1260/61

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1260/61

Entscheidungsdatum

23.11.1962

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1953 §16 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0342/46 E 3. Juni 1947 VwSlg 15 F/1947 RS 1

Stammrechtssatz

Die Veräußerung eines Teilbetriebes setzt die Veräußerung eines organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teiles eines Gewerbebetriebes voraus, der es vermöge seiner organischen Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1961001260.X02

Im RIS seit

23.11.1962

Dokumentnummer

JWR_1961001260_19621123X02

Rechtssatz für 1509/63

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1509/63

Entscheidungsdatum

15.05.1964

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1939 §16 Abs1 Z1;
EStG 1953 §16 Abs1 Z1;

Beachte

y6803;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1947/06/03 0342/46 1

Stammrechtssatz

Die Veräußerung eines Teilbetriebes setzt die Veräußerung eines organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teiles eines Gewerbebetriebes voraus, der es vermöge seiner organischen Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen.

*

E 3.6.1947, 342/46 #1 VwSlg 15 F/1947

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001509.X02

Im RIS seit

18.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1963001509_19640515X02

Rechtssatz für 1756/66

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 3601 F/1967

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1756/66

Entscheidungsdatum

21.04.1967

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1939 §16 Abs1 Z1;
EStG 1953 §16 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0342/46 E 3. Juni 1947 VwSlg 15 F/1947 RS 1

Stammrechtssatz

Die Veräußerung eines Teilbetriebes setzt die Veräußerung eines organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teiles eines Gewerbebetriebes voraus, der es vermöge seiner organischen Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen.

*

E 3.6.1947, 342/46 #1 VwSlg 15 F/1947

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966001756.X03

Im RIS seit

21.04.1967

Dokumentnummer

JWR_1966001756_19670421X03

Rechtssatz für 2331/71

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 4622 F/1973

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2331/71

Entscheidungsdatum

19.12.1973

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1939 §16 Abs1 Z1;
EStG 1953 §16 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0342/46 E 3. Juni 1947 VwSlg 15 F/1947 RS 1

Stammrechtssatz

Die Veräußerung eines Teilbetriebes setzt die Veräußerung eines organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teiles eines Gewerbebetriebes voraus, der es vermöge seiner organischen Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1971002331.X02

Im RIS seit

19.12.1973

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2013

Dokumentnummer

JWR_1971002331_19731219X02