Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.1964

Geschäftszahl

1509/63

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1947/06/03 0342/46 1

Stammrechtssatz

Die Veräußerung eines Teilbetriebes setzt die Veräußerung eines organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teiles eines Gewerbebetriebes voraus, der es vermöge seiner organischen Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen.

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E 3.6.1947, 342/46 #1 VwSlg 15 F/1947

Beachte

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