Verwaltungsgerichtshof
21.04.1967
1756/66
GRS wie 0342/46 E 3. Juni 1947 VwSlg 15 F/1947 RS 1
Die Veräußerung eines Teilbetriebes setzt die Veräußerung eines organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teiles eines Gewerbebetriebes voraus, der es vermöge seiner organischen Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen.
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E 3.6.1947, 342/46 #1 VwSlg 15 F/1947