Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1967

Geschäftszahl

1756/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0342/46 E 3. Juni 1947 VwSlg 15 F/1947 RS 1

Stammrechtssatz

Die Veräußerung eines Teilbetriebes setzt die Veräußerung eines organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teiles eines Gewerbebetriebes voraus, der es vermöge seiner organischen Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen.

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E 3.6.1947, 342/46 #1 VwSlg 15 F/1947