Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.06.1947

Geschäftszahl

0342/46

Rechtssatz

Die Veräußerung eines Teilbetriebes setzt die Veräußerung eines organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teiles eines Gewerbebetriebes voraus, der es vermöge seiner organischen Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen.

Beachte

y6803;