Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 7957 A/1971
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
1457/69
Entscheidungsdatum
29.01.1971
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2062/63 E 27. Februar 1964 VwSlg 6255 A/1964 RS 3
Stammrechtssatz
Sterbeversicherungsbeiträge sind bei Ermittlung des Einkommens nach § 13 KOVG 1957, falls für den Sterbefall schon gesetzlich vorgesorgt und es sich dabei nur um eine Zusatzversicherung handelt, nicht absetzbar.Sterbeversicherungsbeiträge sind bei Ermittlung des Einkommens nach Paragraph 13, KOVG 1957, falls für den Sterbefall schon gesetzlich vorgesorgt und es sich dabei nur um eine Zusatzversicherung handelt, nicht absetzbar.
Schlagworte
Bezüge die nicht als Einkommen anzusehen sind NICHTEINKOMMEN
keinEINKOMMEN
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1969001457.X05
Dokumentnummer
JWR_1969001457_19710129X05