Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1964

Geschäftszahl

2062/63

Rechtssatz

Sterbeversicherungsbeiträge sind bei Ermittlung des Einkommens nach Paragraph 13, KOVG 1957, falls für den Sterbefall schon gesetzlich vorgesorgt und es sich dabei nur um eine Zusatzversicherung handelt, nicht absetzbar.