Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1320/60

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1320/60

Entscheidungsdatum

23.02.1962

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Wenn eine Dienstbeschädigung einen Ausbildungsfortgang, einen beruflichen Aufstieg verhindert, so kann das nach dem System der Berufseinschätzung nur insoweit Beachtung finden, als der zumutbare Beruf sich in einem solchen Falle allenfalls nach dem im Falle des Unterbleibens der Schädigung möglich gewesenen Ausbildungsgang bestimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1960001320.X03

Im RIS seit

06.11.2001

Dokumentnummer

JWR_1960001320_19620223X03

Rechtssatz für 1904/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1904/64

Entscheidungsdatum

12.11.1965

Index

67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1320/60 E 23. Februar 1962 RS 3

Stammrechtssatz

Wenn eine Dienstbeschädigung einen Ausbildungsfortgang, einen beruflichen Aufstieg verhindert, so kann das nach dem System der Berufseinschätzung nur insoweit Beachtung finden, als der zumutbare Beruf sich in einem solchen Falle allenfalls nach dem im Falle des Unterbleibens der Schädigung möglich gewesenen Ausbildungsgang bestimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964001904.X02

Im RIS seit

11.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1964001904_19651112X02