(2a)Absatz 2 a,Verwaltungsübertretungen gemäß Abs. 1 Z 24a und 24c sind mit einer Geldstrafe von mindestens € 2.000,-- bis zu € 20.000,–, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen zu bestrafen.Verwaltungsübertretungen gemäß Absatz eins, Ziffer 24 a und 24 c sind mit einer Geldstrafe von mindestens € 2.000,-- bis zu € 20.000,–, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen zu bestrafen.