Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
29.12.2015
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
DBA-VO
Index
95/07 Dampfkesselrecht
Text
Sonstige Regeln für die Aufstellung
§ 5.Paragraph 5,
Bei der Aufstellung jener Druckbehälter, welche eine in den technischen Regeln der §§ 3 und 4 nicht abschließend behandelte und nach vernünftigem Ermessen vorhersehbare Gefährdung erwarten lassen, sind von der Behörde zusätzliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos dieser Gefährdung vorzusehen. Bei der Aufstellung jener Druckbehälter, welche eine in den technischen Regeln der Paragraphen 3 und 4 nicht abschließend behandelte und nach vernünftigem Ermessen vorhersehbare Gefährdung erwarten lassen, sind von der Behörde zusätzliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos dieser Gefährdung vorzusehen.
Im RIS seit
08.01.2016
Zuletzt aktualisiert am
19.02.2016
Gesetzesnummer
10012854
Dokumentnummer
NOR40178004