Bundesrecht konsolidiert: Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz § 21, tagesaktuelle Fassung

Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz § 21

Kurztitel

Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 104/1985 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 21

Inkrafttretensdatum

01.10.2012

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

ASGG

Index

14/02 Gerichtsorganisation

Text

Wahlkörper der Arbeitnehmer

Paragraph 21,
  1. Absatz eins,Wahlkörper der Arbeitnehmer auf Bundesebene für die in der Anlage 1 genannten Berufsgruppen 5 bis 7 ist die Hauptversammlung der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte.
  2. Absatz 2,Wahlkörper der Arbeitnehmer auf Landesebene für die Berufsgruppen 5 bis 7 sind die Vollversammlungen der jeweiligen Kammer für Arbeiter und Angestellte.
  3. Absatz 3,Wahlkörper für die Arbeitnehmer der Berufsgruppe 8 sind für die im Paragraph 19, Absatz 4, genannten Bereiche:
    1. Ziffer eins
      im Burgenland und in Wien die Vollversammlung der jeweiligen Kammer für Arbeiter und Angestellte,
    2. Ziffer 2
      in Tirol die Kammerversammlung der Landarbeiterkammer,
    3. Ziffer 3
      in Vorarlberg die Sektionsversammlung der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer in der Landwirtschaftskammer,
    4. Ziffer 4
      in den übrigen Ländern die Vollversammlung der jeweiligen Landarbeiterkammer.
  4. Absatz 4,Wahlkörper für die Arbeitnehmer der Berufsgruppe 9 sind für die im Paragraph 19, Absatz 5, genannten Bereiche die Zentralausschüsse nach dem Bundes-Personalvertretungsgesetz sowie die landesgesetzlich eingerichteten Personalvertretungen der Landesbediensteten in den Ländern und der Gemeinde(Magistrats)bediensteten in denjenigen Gemeinden, in denen ein Landesgericht seinen Sitz hat.

Anmerkung

S. auch § 26 ASGG.

Schlagworte

landwirtschaftliche Dienstnehmer, Gemeindebedienstete

Im RIS seit

26.04.2012

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2022

Gesetzesnummer

10000813

Dokumentnummer

NOR40137609

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/104/P21/NOR40137609