Rechtssatz für 12Os55/00

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0113685

Geschäftszahl

12Os55/00

Entscheidungsdatum

15.06.2000

Rechtssatz

Die Amnestiefälle des Paragraph 3, Amnestie 1995 beziehen sich (neben Ersatzfreiheitsstrafen) allein auf nicht vollstreckte Freiheitsstrafen, die zur Vollstreckung heranstehen und bei denen sich die Vollzugsgrundlage auf eine spätestens am 27. April 1995 in Rechtskraft erwachsene Gerichtsentscheidung zurückführen lässt. Fällt bei einer solchen Freiheitsstrafe vor der Anordnung des Strafvollzuges oder vor einer Amnestieentscheidung des Vollzugsgerichtes die maßgebende Vollzugsgrundlage weg - etwa durch die nachträgliche Milderung der Verurteilung im Wege der Gewährung bedingter Strafnachsicht - fällt die Sanktion insgesamt aus dem Anwendungsbereich des Paragraph 3, Amnestie 1995 heraus, ohne dass das Gesetz einen späteren Rückgriff auf eine der Amnestievoraussetzungen zulässt.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 55/00
    Entscheidungstext OGH 15.06.2000 12 Os 55/00

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113685

Dokumentnummer

JJR_20000615_OGH0002_0120OS00055_0000000_001