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14 Os 127/90
Entscheidungstext
OGH
21.11.1991
14 Os 127/90
Verstärkter Senat; Veröff: EvBl 1992/26 S 93 = JBl 1992,656 (zustimmend Seiler) = RZ 1993/47 S 142
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13 Os 116/91
Entscheidungstext
OGH
18.12.1991
13 Os 116/91
nur: Den gegen den Angeklagten ergangenen (rechtskräftigen) Abgabenbescheiden über die endgültige Abgabenfestsetzung und dem ihnen zugrunde liegenden Abgabenverfahren kommt für das nachfolgende gerichtliche Finanzstrafverfahren nur die Bedeutung einer - allerdings qualifizierten - Vorprüfung der Verdachtslage in Ansehung der objektiven Tatseite (Abgabenverkürzung) eines bestimmten Finanzvergehens zu, zu deren eigenständiger Nachprüfung das Gericht mit allen ihm auch sonst nach den Verfahrensvorschriften zu Gebote stehenden Mitteln berechtigt, aber auch verpflichtet ist. (T1)
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13 Os 83/91
Entscheidungstext
OGH
08.01.1992
13 Os 83/91
nur T1
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12 Os 86/91
Entscheidungstext
OGH
23.01.1992
12 Os 86/91
nur T1
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15 Os 137/91
Entscheidungstext
OGH
06.02.1992
15 Os 137/91
nur T1
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14 Os 61/91
Entscheidungstext
OGH
10.03.1992
14 Os 61/91
Vgl auch; Beisatz: Ob der eines Finanzvergehens Angeklagte seiner abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht nachgekommen ist, hat das Gericht im Finanzstrafverfahren eigenständig zu prüfen. (T2)
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15 Os 112/91
Entscheidungstext
OGH
02.04.1992
15 Os 112/91
nur T1
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11 Os 142/91
Entscheidungstext
OGH
14.04.1992
11 Os 142/91
Vgl auch; Beisatz: Die einem (inhaltlich schlüssigen) Abgabenbescheid als dem Resultat eines fachspezifischen Ermittlungsverfahrens inhärente Bedeutung einer qualifizierten Vorprüfung der objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des jeweils aktuellen Finanzvergehens (14 Os 127/90 - verstärkter Senat) bedarf (nur) dann einer weiteren Überprüfung durch einen Sachverständigen, wenn im Beweisverfahren unausgeräumt gebliebene entscheidungswesentliche Mängel aus konkreten Details abgeleitet werden. (T3) Veröff: RZ 1993/48 S 147
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14 Os 49/92
Entscheidungstext
OGH
30.06.1992
14 Os 49/92
nur T1
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14 Os 161/94
Entscheidungstext
OGH
10.01.1995
14 Os 161/94
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Der Umstand, daß sich der Angeklagte im Abgabenverfahren völlig passiv verhalten hat, entbindet das Gericht nicht von seiner eigenständigen Begründungspflicht (OGH 21.11.1991, 14 Os 127/90 verstärkter Senat = EvBl 1992/26), wenn es die Ergebnisse des Abgabenverfahrens übernimmt. (T4)
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11 Os 99/95
Entscheidungstext
OGH
17.10.1995
11 Os 99/95
nur T1; Beisatz: Zur Behauptungspflicht im Beweisantrag. (T5)
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14 Os 123/95
Entscheidungstext
OGH
05.12.1995
14 Os 123/95
Vgl auch
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11 Os 29/97
Entscheidungstext
OGH
14.10.1997
11 Os 29/97
Vgl auch; Beisatz: Ob die dem Urteil zugrundeliegenden Abgabenbescheide in Rechtskraft erwachsen sind oder nicht, ist sowohl für das Erkenntnis in der Schuldfrage als auch für die Unterstellung der Tat unter das Gesetz oder für die Wahl des anzuwendenden Strafsatzes ohne Bedeutung. (T6)
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13 Os 48/98
Entscheidungstext
OGH
19.08.1998
13 Os 48/98
Vgl auch
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12 Os 41/02
Entscheidungstext
OGH
07.08.2002
12 Os 41/02
Auch; nur T1; Beisatz: Das Gericht hat selbständig Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite zu treffen und eine eigenständige Beweiswürdigung vorzunehmen. Dabei hat es auch den Zweifelsgrundsatz zu beachten, der in dem zur Abgabenfestsetzung führenden Verfahren nicht gilt. Die Pflicht zur Würdigung betrifft insbesondere diejenigen Beweise, die das Gericht über das Abgabenverfahren hinaus originär aufgenommen hat. (T7)
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11 Os 52/03
Entscheidungstext
OGH
27.05.2003
11 Os 52/03
Vgl; Beisatz: Die Rechtskraft der Abgabenbescheide ist seit der Aufhebung des §55 FinStrG durch BGBl 1996/421 nicht mehr Voraussetzung für die Urteilsfällung in einer Finanzstrafsache. (T8)
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12 Os 8/03
Entscheidungstext
OGH
11.09.2003
12 Os 8/03
nur T1
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12 Os 95/02
Entscheidungstext
OGH
12.02.2004
12 Os 95/02
Auch; nur T1
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12 Os 102/04
Entscheidungstext
OGH
04.11.2004
12 Os 102/04
Vgl auch; Beisatz: Qualifizierte Vorprüfung und somit taugliche Grundlage für die Feststellungen zur objektiven Tatseite. (T9)
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15 Os 141/04
Entscheidungstext
OGH
03.03.2005
15 Os 141/04
Auch; nur T1
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1 Ob 65/14m
Entscheidungstext
OGH
24.04.2014
1 Ob 65/14m
Vgl auch
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13 Os 116/13b
Entscheidungstext
OGH
05.06.2014
13 Os 116/13b
Vgl auch; Beisatz: Ein Abgabenbescheid entbindet das erkennende Gericht nicht von der Verpflichtung, sämtliche Beweismittel gewissenhaft auf ihre Beweiskraft zu prüfen (§ 258 Abs 2 erster Satz StPO). (T10)