Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2023/15/0053
Entscheidungsdatum
06.06.2024
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/15/0078 E 22. Juni 1987 RS 1 (hier nur der erste Satz)
Stammrechtssatz
Der Wohnsitzbegriff des § 26 Abs 1 BAO fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Er ermöglicht, daß jemand auch mehrere Wohnsitze haben kann.Der Wohnsitzbegriff des Paragraph 26, Absatz eins, BAO fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Er ermöglicht, daß jemand auch mehrere Wohnsitze haben kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023150053.L02
Im RIS seit
02.07.2024
Zuletzt aktualisiert am
14.08.2024
Dokumentnummer
JWR_2023150053_20240606L03