Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2020/04/0125
Entscheidungsdatum
31.01.2022
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/04/0014 B 29. November 2017 RS 1
Stammrechtssatz
Die Würdigung eines Sachverständigengutachtens ist Teil der Beweiswürdigung. Ob ein VwG einem Gutachten folgt oder nicht, stellt eine Frage der Beweiswürdigung und nicht eine Frage der rechtlichen Beurteilung dar (vgl. VwGH 13.9.2017, Ra 2016/12/0118).Die Würdigung eines Sachverständigengutachtens ist Teil der Beweiswürdigung. Ob ein VwG einem Gutachten folgt oder nicht, stellt eine Frage der Beweiswürdigung und nicht eine Frage der rechtlichen Beurteilung dar vergleiche VwGH 13.9.2017, Ra 2016/12/0118).
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Gutachten Beweiswürdigung der Behörde
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020040125.L01
Im RIS seit
14.03.2022
Zuletzt aktualisiert am
14.03.2022
Dokumentnummer
JWR_2020040125_20220131L01