Ausführungen zum Mißbrauch iSd § 22 Abs 1 BAO im Zusammenhang mit der KWGNov 1986, wenn eine Bank (reg GenmbH), die durch die KWGNov 1986 einmalige Situation genützt hat, durch kurzfristiges Anschnellenlassen der Haftungen zum Bilanzstichtag 1986 eine Erhöhung der Sammelwertberichtigung herbeizuführen, die auch in den nachfolgenden Jahren nicht nach Maßgabe der etwa geringeren Haftungsverhältnisse abzubauen war, sondern stets in dieser Höhe als (Sonderrücklage) Haftrücklage fortgeführt werden konnte.Ausführungen zum Mißbrauch iSd Paragraph 22, Absatz eins, BAO im Zusammenhang mit der KWGNov 1986, wenn eine Bank (reg GenmbH), die durch die KWGNov 1986 einmalige Situation genützt hat, durch kurzfristiges Anschnellenlassen der Haftungen zum Bilanzstichtag 1986 eine Erhöhung der Sammelwertberichtigung herbeizuführen, die auch in den nachfolgenden Jahren nicht nach Maßgabe der etwa geringeren Haftungsverhältnisse abzubauen war, sondern stets in dieser Höhe als (Sonderrücklage) Haftrücklage fortgeführt werden konnte.