Durch die Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes zur Vertretung im Verwaltungsverfahren, wird dieser auch Zustellungsbevollmächtigten im Sinne des § 9 ZustellG.Durch die Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes zur Vertretung im Verwaltungsverfahren, wird dieser auch Zustellungsbevollmächtigten im Sinne des Paragraph 9, ZustellG.
Aus dem Umstand, dass es der Bfr unterlassen hat, sich in der Beschwerde an den VwGH ausdrücklich auf die mangelnde rechtzeitige Sanierung des Zustellfehlers zu beziehen, kann noch nicht geschlossen werden, eine solche Sanierung habe stattgefunden.