Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
85/08/0124
Entscheidungsdatum
19.12.1985
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/03/0086 E 21. September 1983 RS 2
Stammrechtssatz
Ob und gegebenenfalls wie sich die Berichtigung eines Bescheidspruches im Zusammenhang mit der unverändert gelassenen Begründung auswirkt, insbesondere ob die von einer unrichtigen Sachverhaltsannahme ausgehende rechtliche Beurteilung mit der entsprechend der richtigen Sachverhaltsannahme neuen Spruchfassung vereinbar und rechtlich richtig ist, ist nicht bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Berichtigungsbescheides, sondern bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des berichtigten Bescheides zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985080124.X01
Im RIS seit
30.09.2005
Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009
Dokumentnummer
JWR_1985080124_19851219X01