Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 84/15/0045

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

84/15/0045

Entscheidungsdatum

03.11.1986

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Rechtssatz

Ein chronologisches Verzeichnis, in das nach Rücklangen der Ausfuhrbescheinigungen einzelne aus diesen Ausfuhrbescheinigungen entnommene Daten eingetragen werden, kann den gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 3, UStG 1972 geforderten buchmäßigen Nachweis des einzelnen Ausfuhrumsatzes nicht ersetzen, weil dieser nur durch Aufzeichnungen erbracht werden kann, die unmittelbar nach Ausführung des Umsatzes vorgenommen worden und so beschaffen sind, daß aus ihnen die einzelnen Voraussetzungen der Steuerfreiheit leicht nachprüfbar ersehen werden können (Hinweis E 15.9.1986, 84/15/0043).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984150045.X01

Im RIS seit

03.11.1986

Dokumentnummer

JWR_1984150045_19861103X01