Ausführungen zur Frage der Sozialversicherungspflicht eines Programmierers, der im Auftrag eines Unternehmens bei anderen Unternehmen Programmierarbeiten verrichtet.
Auch eine allfällige Pflicht eines Beschäftigten zur Erstattung von Berichten an den Arbeitsempfänger indiziert nicht schlechthin die persönliche Abhängigkeit zu letzterem. (Hinweis auf E vom 23.5.1985, 84/08/0070)