Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1985

Geschäftszahl

84/08/0069

Rechtssatz

Auch eine allfällige Pflicht eines Beschäftigten zur Erstattung von Berichten an den Arbeitsempfänger indiziert nicht schlechthin die persönliche Abhängigkeit zu letzterem. (Hinweis auf E vom 23.5.1985, 84/08/0070)