Verwaltungsgerichtshof
30.05.1985
84/08/0069
Auch eine allfällige Pflicht eines Beschäftigten zur Erstattung von Berichten an den Arbeitsempfänger indiziert nicht schlechthin die persönliche Abhängigkeit zu letzterem. (Hinweis auf E vom 23.5.1985, 84/08/0070)